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Diagnostik des funktionalen Sehens und Hilfsmittelberatung

Grundlage für größtmögliche Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen Leben ist die Ermittlung des individuellen Sehvermögens und eine darauf abgestimmte Versorgung mit Hilfsmitteln. Dazu wird eine Diagnostik des Funktionalen Sehens durchgeführt, die die ophthalmologische Untersuchung der Augenärztin oder des Augenarztes ergänzt.

Im Bereich der vorschulischen Bildung wird sich mit standardisierten Verfahren und informellen Beobachtungen bei der Verwendung von Alltagsmaterialien auf spielerischer Grundlage ein Überblick über die kindliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Sehfunktionen verschafft. Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten und den an der Entwicklung des Kindes beteiligten Netzwerkpartnern werden Alltagsbeobachtungen vor dem Hintergrund der Grunderkrankung und auf Grundlage der beobachteten Aktivitäten interpretiert. Um die Nutzung des Sehens im Alltag zu erleichtern werden veränderbare Möglichkeiten zur Umfeldgestaltung besprochen. Der Erstberatungstermin bildet die Grundlage für eine Empfehlung einer möglichen Aufnahme in die Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung des LBZB.

Bei Schülerinnen und Schülern des LBZB bildet die Diagnostik des Funktionalen Sehens die Grundlage für Überlegungen zur Gestaltung des Lern- und Lebensumfelds. Abhängig von den individuellen Entwicklungs- und Lernbedingungen wird über eine mögliche Versorgung mit Hilfsmitteln beraten.

Maßnahmeteilnehmende des LBZB erhalten regelmäßige Termine zur Diagnostik des Funktionalen Sehens. Neben Fragestellungen zur Arbeitserprobung, geht es bei laufenden Maßnahmen um eine bestmögliche Zugänglichkeit zu Lerninhalten. Dabei wird der Arbeitsplatz wie auch die Versorgung im häuslichen Bereich in den Blick genommen.

Neben Terminen zur Eingangsdiagnostik werden allen Klienten des LBZB auch regelmäßige Termine zur prozesshaften Diagnostik angeboten. Sehbedingungen können sich abhängig von der Grunderkrankung verändern. Daher ist es wichtig, auf veränderte Bedingungen rechtzeitig reagieren zu können. Eine angepasste Versorgung mit Hilfsmitteln kann z.B. erforderlich werden.

Im fachlichen Austausch mit den Pädagoginnen und Pädagogen werden zusätzliche unterstützende Maßnahmen für Unterricht und Freizeit besprochen.

Insbesondere der Bereich der elektronischen Hilfsmittel entwickelt sich beständig weiter. Um erste Erfahrungen mit optischen und optisch-elektronischen Hilfsmitteln sammeln zu können, kann eine Erprobung durchgeführt werden. Dazu kann im LBZB auf einen Bestand aktueller Hilfsmittel verschiedener Anbieter zurückgegriffen werden. Nach erfolgreicher Erprobung werden Hinweise zur Beantragung von Hilfsmitteln gegeben.

Bedarfsweise können mit einer Optikerin oder einem Optiker spezifische Hilfsmittel eingehender erprobt und bei Bedarf über eine Verordnung der Augenärztin/des Augenarztes bei der Krankenkasse beantragt werden.

Um über neue Produkte zu informieren, werden regelmäßig in Kooperation mit Hilfsmittelfirmen Produktvorstellungen angeboten.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Claas-Hendrik Proske

Landesbildungszentrum für Blinde
Bleekstraße 22
30559 Hannover
Tel: 0511-5247-282

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