Hygieneplan LBZB - Covid 19
Umgang mit COVID-19 bzw. SARS-CoV-2
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Allgemeines |
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Besonders betroffen von schweren Erkrankungen durch SARS-CoV-2 sind ältere Menschen und Personen mit chronischen Grunderkrankungen. Daher sind Maßnahmen zum Schutz dieser vulnerablen Gruppen von besonderer Bedeutung. |
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Erreger |
Coronaviren - Können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren - Verursachen beim Menschen verschiedene Krankheiten
- Neuartiges Coronavirus wird als SARS-CoV-2 bezeichnet - Die Erkrankung durch SARS-CoV-2 wird als Covid-19 bezeichnet (Coronavirus disease 2019) - Der Erreger SARS-CoV-2 ist der Risikogruppe 3 zugeordnet Risiko-/Komplikationsfaktoren
Krankheitssymptome
Übertragungswege Übertragung durch Sekrete des Respirationstraktes - Direkt / "Tröpfcheninfektion": - Tröpfchen - Aerosole Indirekt / "Kontakt-/Schmierinfektion": - kontaminierte Oberflächen - Handkontakte - fäkal-oral (bisher noch nicht abschließend geklärt) Impfungen und Therapie - Ein Impfstoff steht seit Dezember 2020 zur Verfügung - Eine spezifische antivirale Therapie steht bisher nicht zur Verfügung - Symptomatische Therapie:
Meldepflicht
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3. |
Hygienemaßnahmen allgemein |
Ziele
Maßnahmen, die von jeder/m beachtet werden sollten (auch Mitarbeitende privat): Händehygiene
Husten- und Nies-Etiquette
Abstandhalten und Kontakteingrenzung/-vermeidung
Kontakte im Unterricht Szenario A - Eingeschränkter Regelbetrieb Szenario A beschreibt einen eingeschränkten Regelbetrieb. Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen.Szenario B - Schule im Wechselmodell Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Szenario B gewechselt, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht. In diesem Fall sind die im Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule i. d. F. vom 30.06.2020 vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden, die in diesen Hygieneplan übernommen wurden. Es gilt dann wieder: - maximal 16 Personen in Präsenzunterricht - Mindestabstand von 1,5 Metern auch wieder innerhalb der Lerngruppen - Wechsel von Präsenzunterricht und verpflichtendem „Lernen zu Hause" Szenario C - Quarantäne und Shutdown Bei lokalen oder landesweiten Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C in Kraft. Neben regionalen Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern. Für die Notbetreuung bei Schulschließungen gelten auch die Vorgaben zum Szenario B.Das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Kohorten sollen möglichst klein gehalten werden, damit im Falle des Auftretens von Infektionen möglichst wenig Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen sind. Eine Kohorte umfasst maximal einen Schuljahrgang. Davon abgewichen werden kann nur bei
Darüber hinaus können kohortenübergreifende Lerngruppen angeboten werden, wenn das Abstandsgebot von 1,5 Metern sowohl beim Betreten und Verlassen des Unterrichtraums als auch während des Unterrichts zwischen den Schülerinnen und Schülern der Kohorten eingehalten wird. Im Primarbereich sowie im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann auch auf das Abstandsgebot zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften verzichtet werden, soweit die Lehrkräfte nicht kohortenübergreifend eingesetzt werd. Bezüglich der Kohorten ist Folgendes zu beachten:
Nach sorgfältiger Abwägung kann in Einzelfällen das Kohorten-Prinzip durchbrochen werden. Die Kontakte außerhalb des Kohorten-Prinzips sind zu dokumentieren. Dokumentation und Nachverfolgung
Kontakte im Bereich Wohnen In den Wohnangeboten werden die Abstands- und Hygieneregelungen dieses Hygieneplans durch die Bewohnerinnen oder Bewohner selbstständig oder mit teilweiser Unterstützung durch das Personal durchgeführt. Personen, denen dieses nicht möglich ist werden vollumfänglich bei dieser Aufgabe durch die Mitarbeitenden unterstützt. Die Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln wird gesteuert durch:
Lüftung Zur Reduktion des Übertragungsrisikos von COVID 19 ist auf eine intensive Lüftung der Räume nach dem 20 - 5 - 20 Prinzip zu achten. Nach 20 Minuten Unterricht ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch möglichst vollständig geöffnete Fenster über 3 bis 5 Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts. Nach der Lüftung können erneut 20 Minuten Unterricht durchgeführt werden. Vor Beginn des Unterrichtes/der Arbeit ist der Raum gut zu durchlüften. Zwischen den Unterrichtsstunden/während der Tätigkeit und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften. Können aufgrund baulicher Gegebenheiten Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist der Raum für den Unterricht/Arbeit nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden. |
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4. |
Organisation von Hygienemaßnahmen |
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5. |
Besuchermanagement |
Stationär
Ambulant
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6. | Schutzmaßnahmen |
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Allgemein
Persönliche Schutzausrüstung - Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) (Selbstschutz) gemäß Hygieneplan und Arbeitsschutzregelungen als Barrieremaßnahmen: - Situationsangepasst/indikationsgerecht und ressourcenschonend - Ressourcenschonender Umgang und Einsatz von PSA: - Handschuhe - Schutzkittel - Mund-Nasen-Schutz (MNS) - Ggf. Atemschutzmaske (Typ FFP2) bei aerosolbildenden Maßnahmen - MNS/FFP-Masken bei Durchfeuchtung ersetzen! - Beim Umgang mit PSA Kontaminationen des Trägers und der Umgebung vermeiden - Anlegen mit desinfizierten Händen → Kontaminationen der Masken-Innenseite vermeiden - Schutzmaske während des Tragens nicht außen berühren - Berührungen im Gesicht (z.B. beim Abnehmen der Maske) nur nach Händedesinfektion - ! Nach Handschuhausziehen stets Händedesinfektion! Es ist darauf zu achten, dass Mund und Nase komplett bedeckt sind (möglichst dicht anliegend) und dass der Schutz nach der Benutzung entweder entsorgt oder bei mindestens 60 °C gereinigt wird (ggf. nach Trocknung bügeln zwecks thermischer Erregerreduktion).
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7. |
Maßnahmen der Infektionsprävention im Schul-, Internats- und Ausbildungsbereich |
Risikogruppen
Wiederaufnahme nach den Ferien
Verpflichtende Testungen
Zentrumsbesuch bei Erkrankung Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
Reinigung und Desinfektion von Flächen gemäß Hygieneplan; im Zusammenhang mit COVID-19 insbesondere:
Räume
Medizinprodukte
Abfallentsorgung und Wäsche
Küche
Quarantäne
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