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Statistik 2014-2020
Im Jahr 2020 lag die Anzahl der Aufträge für Buchübertragungen etc. bei 353. Die Zahl der Anforderungen von PDF-Dateien ist im Vergleich zu 2019 weiterhin angestiegen (2.902). Es gab dadurch eine starke Verlagerung der Anforderungen von Schulbuchbearbeitungen für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler hin zu den benötigten PDF-Schulbuch-Dateien für diese Schülerinnen und Schüler.
Mit umgesetzten Medien werden die blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in der niedersächsischen Inklusion und im Landesbildungszentrum für Blinde (LBZ B) versorgt. Für die Übertragung der Unterrichtsmaterialien ist der Nachweis der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung notwendig.
Darüber hinaus können wir seit Anfang des Jahres 2011 auch den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern blindenspezifisch bearbeitete Dateien aus dem Bestand zur Verfügung stellen; Neuübertragungen von Büchern werden für diese Schülerinnen und Schüler allerdings nicht angefertigt. Dieses Angebot wurde 2020 von den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen wiederholt angenommen (25 Aufträge).
Einen großen Anteil an Arbeitszeit nahmen die Übertragungen der landesweiten Abschlussprüfungen für Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Abschlussprüfungen im berufsbildenden Bereich sowie die Abiturübertragungen ein.
Niedersachsen nimmt seit 2019 nicht mehr an den bundesweiten Vergleichsarbeiten (VerA) teil, was bedeutet, dass hier ein erheblicher Teil an Übertragungsarbeit nicht nötig wurde.
Durch die Wiedereinführung des G9 gab es eine Überschneidung mit dem letzten Jahrgang. Deswegen wurden 2020 weniger Zentralabitur-Arbeiten übertragen als im Vorjahr.
Kurzfristige Bestellungen von Unterlagen für die Prüfungsvorbereitungen, für die es keine PDF-Dateien von den Verlagen gibt (z. B. Zwischen- und Abschlussprüfungen im Berufsbildenden Bereich, Abi-Boxen) erfordern von der Medienzentrale ein zeitnahes Übertragen, damit die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet werden können.
Seit 2015 werden in Absprache mit dem Niedersächsischen Kultusministerium alle Vergleichs-, Abschlussarbeiten und Abiturprüfungen in Niedersachsen auch für die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler von der Medienzentrale angefertigt.
Weiterhin ist eine positive Entwicklung in der medialen Versorgung der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler anzumerken. Es gibt seit Juli 2015 die Möglichkeit, Schulbuchdateien im PDF-Format von der Medienzentrale zu bekommen. Eine grundlegende Versorgung aller blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden mit adäquaten Medien (Lehrwerken, Prüfungsunterlagen etc.) ist seitdem in Niedersachsen gewährleistet.
Die Entwicklung der Auftragslage der Medienzentrale kann der auf der Homepage angebotenen Statistik anhand der letzten fünf Jahre, beginnend mit der aktuellsten Statistik, eingesehen werden.Erläuterung: Von den 353 Aufträgen wurden 70 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 199 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ B-Bestand und für 32 Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentralen. 14 Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert.
Erläuterung: 84 Schulbuchdateien wurden über die Koordinierungsstelle zur Vergabe der Schulbuchdaten in Friedberg angefragt, 78 Schulbuchdateien konnten geliefert werden. 1 Datei konnte entweder nicht geliefert werden, weil sie nicht vorhanden bzw. veraltet und somit für uns nicht brauchbar war, oder weil der Schulbuchverlag, dessen Buchdatei angefragt wurde, nicht im Verband Bildungsmedien e. V. (VBM) vertreten ist bzw. diese Datei in Rechnung stellen wollte.
5 Anfragen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem VBM einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher, meist im PDF-Format, anfordern können. Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Erfreulicherweise ist durch die jahrelangen Bemühungen der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) und dem VBM der Vertrag erweitert worden. Seit Juli 2015 ist es ebenfalls möglich, Schulbücher im PDF-Format für den Unterricht der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen anzufordern. Diese zusätzlichen Tätigkeiten wie Annahme und Bearbeitung dieser Aufträge werden von der Medienzentrale getätigt. Dass der Bedarf vorhanden und somit wichtig ist, zeigen die aktuellen Zahlen aus 2020.
Die Anforderung von PDF-Dateien hat im Jahr 2020 den Stand von 2.902 erreicht. 2.384 PDF-Dateien konnten aus dem LBZB-Bestand entnommen werden. Über die Zentralstelle in Friedberg wurden 453 PDF-Dateien angefordert, 53 waren nicht lieferbar, 12 Anfragen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
Manche Schülerinnen und Schüler können trotz ihrer hochgradigen Sehbehinderung gut mit PDF-Dateien arbeiten, was eine Buchübertragung in blindenspezifischer Form unnötig macht. 2.902 PDF-Dateien wurden bei der LBZ B-Medienzentrale angefordert, was bedeutet, dass jede Anforderung separat bearbeitet werden musste. Die Arbeitsabläufe beinhalten das Erfassen des Schülerdatenformulars mit Eltern-, Inklusionslehrer- und Schulleitungsbestätigung sowie die eigentliche Anforderungsbearbeitung jeder von der Zentralstelle in Friedberg erhaltenen PDF-Datei, danach die Übertragung der PDF-Dateien für die Schüler auf externe Datenträger und die postalische bzw. digitale Zusendung.
Die Anforderung von PDF-Dateien ist auch für den Unterricht in den niedersächsischen Förderschulen, die Franz-Mersi-Schule (Hannover), Schule für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde möglich. In diesen Förderschulen werden die Dateien als Klassensätze eingesetzt.
Die gelieferten PDF-Dateien werden archiviert, um so bei wiederholten Anforderungen darauf zurückgreifen zu können (2020: 2.384 PDF-Dateien aus LBZ B-Bestand). Der zusätzlich entstandene Bereich der PDF-Dateienvergabe bindet ca. 70 % an Arbeitszeit für eine Person in der Medienzentrale.
Anzumerken ist auch die Tatsache, dass sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für den Schulunterricht bis zum Sommer 2015 keine Schulbücher in digitaler Form bekommen konnten, ihnen demnach entsprechende Medien fehlten.
Im Zuge der niedersächsischen Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen konnte dieses Defizit durch die Freigabe der PDF-Dateien der Schulbuchverlage mit Unterstützung der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel und des VBM erfolgreich behoben werden.
Dr. Franz-Josef Beck, OStR
Päd. Leitung der Medienzentrale, 31.12.2020
Im Jahr 2019 lag die Anzahl der Aufträge für Buchübertragungen etc. bei 431. Die Zahl der Anforderungen von PDF-Dateien ist im Vergleich zu 2018 weiterhin angestiegen (2.597). Es gab dadurch eine starke Verlagerung der Anforderungen von Schulbuchbearbeitungen für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler hin zu den benötigten PDF-Schulbuch-Dateien für diese Schülerinnen und Schüler.
Mit umgesetzten Medien werden die blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in der niedersächsischen Inklusion und im Landesbildungszentrum für Blinde (LBZ B) versorgt. Für die Übertragung der Unterrichtsmaterialien ist der Nachweis der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung notwendig.
Darüber hinaus können wir seit Anfang des Jahres 2011 auch den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern blindenspezifisch bearbeitete Dateien aus dem Bestand zur Verfügung stellen; Neuübertragungen von Büchern werden für diese Schülerinnen und Schüler allerdings nicht angefertigt. Dieses Angebot wurde 2019 von den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen wiederholt angenommen (25 Aufträge).
Einen großen Anteil an Arbeitszeit nahmen die Übertragungen der landesweiten Abschlussprüfungen für Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, der bundesweiten Vergleichsarbeiten (VerA 3 und 8), Abschlussprüfungen im berufsbildenden Bereich sowie die Abiturübertragungen ein.
Kurzfristige Bestellungen von Unterlagen für die Prüfungsvorbereitungen, für die es keine PDF-Dateien von den Verlagen gibt (z. B. Zwischen- und Abschlussprüfungen im Berufsbildenden Bereich, Abi-Boxen) erfordern von der Medienzentrale ein zeitnahes Übertragen, damit die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet werden können.
Seit 2015 werden in Absprache mit dem Niedersächsischen Kultusministerium alle Vergleichs-, Abschlussarbeiten und Abiturprüfungen in Niedersachsen auch für die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler von der Medienzentrale angefertigt.
Weiterhin ist eine positive Entwicklung in der medialen Versorgung der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler anzumerken. Es gibt seit Juli 2015 die Möglichkeit, Schulbuchdateien im PDF-Format von der Medienzentrale zu bekommen. Eine grundlegende Versorgung aller blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden mit adäquaten Medien (Lehrwerken, Prüfungsunterlagen etc.) ist seitdem in Niedersachsen gewährleistet.
2019 wurden insgesamt 2.597 PDF-Schulbuch-Dateien bei der Medienzentrale angefordert, 57 waren nicht lieferbar. Es wurden 583 PDF-Dateien über die Zentralstelle in Friedberg angefordert, 2.131 PDF-Dateien konnten aus dem LBZB-Bestand entnommen werden.
Die Entwicklung der Auftragslage der Medienzentrale kann der auf der Homepage angebotenen Statistik anhand der letzten fünf Jahre, beginnend mit der aktuellsten Statistik, eingesehen werden.
Erläuterung: Im Jahr 2019 lag die Anzahl der Aufträge bei 431 und ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+ 27). Es wurden Lehrwerke für die im LBZ B sowie inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler erstellt. 75 Übertragungen von Lehrwerken mussten extern erstellt werden, 356 Aufträge wurden von der Medienzentrale bearbeitet. Hier wurde durch den zeitlichen Aufwand der starke Anstieg der Vergleichs- und Abschlussarbeiten sowie die Übertragungen der Abiturprüfungen deutlich.
Erläuterung: Von den 431 Aufträgen wurden 49 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 222 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ B-Bestand und für 66 Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentralen. 7 Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert und 12 Aufträge befanden sich zum Zeitpunkt der Statistik-Erstellung noch im Status „ungeklärt“.
Erläuterung: 117 Schulbuchdateien wurden über die Koordinierungsstelle zur Vergabe der Schulbuchdaten in Friedberg angefragt, 112 Schulbuchdateien konnten geliefert werden. 3 Dateien konnten entweder nicht geliefert werden, weil sie nicht vorhanden bzw. veraltet und somit für uns nicht brauchbar waren, oder weil der Schulbuchverlag, dessen Buchdatei angefragt wurde, nicht im Verband Bildungsmedien e. V. (VBM) vertreten ist bzw. diese Dateien in Rechnung stellen wollte.
2 Anfragen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem VBM einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher, meist im PDF-Format, anfordern können. Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Erfreulicherweise ist durch die jahrelangen Bemühungen der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) und dem VBM der Vertrag erweitert worden. Seit Juli 2015 ist es ebenfalls möglich, Schulbücher im PDF-Format für den Unterricht der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen anzufordern. Diese zusätzlichen Tätigkeiten wie Annahme und Bearbeitung dieser Aufträge werden von der Medienzentrale getätigt. Dass der Bedarf vorhanden und somit wichtig ist, zeigen die aktuellen Zahlen aus 2019.
Manche Schülerinnen und Schüler können trotz ihrer hochgradigen Sehbehinderung gut mit PDF-Dateien arbeiten, was eine Buchübertragung in blindenspezifischer Form unnötig macht. 2.597 PDF-Dateien wurden bei der LBZ B-Medienzentrale angefordert, was bedeutet, dass jede Anforderung separat bearbeitet werden musste. Die Arbeitsabläufe beinhalten das Erfassen des Schülerdatenformulars mit Eltern-, Inklusionslehrer- und Schulleitungsbestätigung sowie die eigentliche Anforderungsbearbeitung jeder von der Zentralstelle in Friedberg erhaltenen PDF-Datei, danach die Übertragung der PDF-Dateien für die Schüler auf externe Datenträger und die postalische bzw. digitale Zusendung.
Die Anforderung von PDF-Dateien ist auch für den Unterricht in den niedersächsischen Förderschulen, die Franz-Mersi-Schule (Hannover), Schule für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde möglich. In diesen Förderschulen werden die Dateien als Klassensätze eingesetzt.
Die gelieferten PDF-Dateien werden archiviert, um so bei wiederholten Anforderungen darauf zurückgreifen zu können (2019: 2.131 PDF-Dateien aus LBZ B-Bestand). Der zusätzlich entstandene Bereich der PDF-Dateienvergabe bindet ca. 70 % an Arbeitszeit für eine Person in der Medienzentrale.
Anzumerken ist auch die Tatsache, dass sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für den Schulunterricht bis zum Sommer 2015 keine Schulbücher in digitaler Form bekommen konnten, ihnen demnach entsprechende Medien fehlten.
Im Zuge der niedersächsischen Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen konnte dieses Defizit durch die Freigabe der PDF-Dateien der Schulbuchverlage mit Unterstützung der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel und des VBM erfolgreich behoben werden.
Dr. Franz-Josef Beck, OStR
Päd. Leitung der Medienzentrale, 31.12.2019
Im Jahr 2018 lag die Anzahl der Aufträge für Buchübertragungen etc. bei 404. Die Zahl der Anforderungen von PDF-Dateien ist im Vergleich zu 2017 weiterhin immens angestiegen (2.252). Es gab dadurch eine starke Verlagerung der Anforderungen von Schulbuchbearbeitungen für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler hin zu den benötigten PDF-Schulbuch-Dateien für diese Schülerinnen und Schüler.
Um Medien blinden- und hochgradig sehbehindertenspezifisch übertragen zu bekommen, ist es erforderlich, dass bei der Medienzentrale ein Nachweis der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung der Schülerin/des Schülers vorliegt.
Mit umgesetzten Medien werden die blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in der niedersächsischen Inklusion und im Landesbildungszentrum für Blinde (LBZ B) versorgt. Darüber hinaus können wir seit Anfang des Jahres 2011 auch den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern blindenspezifisch bearbeitete Dateien aus dem Bestand zur Verfügung stellen; Neuübertragungen von Büchern werden für diese Schülerinnen und Schüler allerdings nicht angefertigt. Dieses Angebot wurde 2018 von den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen wiederholt angenommen (34 Aufträge).
Einen großen Anteil an Arbeitszeit nahmen die Übertragungen der landesweiten Abschlussprüfungen für Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, der bundesweiten Vergleichsarbeiten (VerA 3 und 8), Abschlussprüfungen im berufsbildenden Bereich sowie die Abiturübertragungen ein.
Kurzfristige Bestellungen von Unterlagen für die Prüfungsvorbereitungen, für die es keine PDF-Dateien von den Verlagen gibt (z. B. Zwischen- und Abschlussprüfungen im Berufsbildenden Bereich, Abi-Boxen) erfordern von der Medienzentrale ein zeitnahes Übertragen, damit die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet werden können.
Seit 2015 werden in Absprache mit dem Niedersächsischen Kultusministerium alle Vergleichs-, Abschlussarbeiten und Abiturprüfungen in Niedersachsen auch für die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler von der Medienzentrale angefertigt.
Weiterhin ist eine positive Entwicklung in der medialen Versorgung der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler anzumerken. Es gibt seit Juli 2015 die Möglichkeit, Schulbuchdateien im PDF-Format von der Medienzentrale zu bekommen. Eine grundlegende Versorgung aller blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden mit adäquaten Medien (Lehrwerken, Prüfungsunterlagen etc.) ist seitdem in Niedersachsen gewährleistet.
2018 wurden insgesamt 2.252 PDF-Schulbuch-Dateien bei der Medienzentrale angefordert, 60 waren nicht lieferbar. Es wurden 472 PDF-Dateien über die Zentralstelle in Friedberg angefordert, 1.780 PDF-Dateien konnten aus dem LBZB-Bestand entnommen werden.
Die Entwicklung der Auftragslage der Medienzentrale wird im Folgenden anhand der letzten fünf Jahre, beginnend mit der aktuellsten Statistik, beschrieben und verglichen. Ältere Vorgänge können in der Medienzentrale eingesehen werdenErläuterung: Von den 329 Aufträgen wurden 61 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 216 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ B-Bestand und für 45 Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentralen. 7 Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert.
Erläuterung: Von den 329 Aufträgen wurden 61 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 216 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ B-Bestand und für 45 Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentralen. 7 Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert.
Erläuterung: 107 Schulbuchdateien wurden über die Koordinierungsstelle zur Vergabe der Schulbuchdaten in Friedberg angefragt, 92 Schulbuchdateien konnten geliefert werden. 7 Dateien konnten entweder nicht geliefert werden, weil sie nicht vorhanden bzw. veraltet und somit für uns nicht brauchbar waren, oder weil der Schulbuchverlag, dessen Buchdatei angefragt wurde, nicht im Verband Bildungsmedien e. V. (VBM) vertreten ist bzw. diese Dateien in Rechnung stellen wollte.
8 Anfragen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem VBM einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher, meist im PDF-Format, anfordern können. Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Erfreulicherweise ist durch die jahrelangen Bemühungen der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) und dem VBM der Vertrag erweitert worden. Seit Juli 2015 ist es ebenfalls möglich, Schulbücher im PDF-Format für den Unterricht der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen anzufordern. Diese zusätzlichen Tätigkeiten wie Annahme und Bearbeitung dieser Aufträge werden von der Medienzentrale getätigt. Dass der Bedarf vorhanden und somit wichtig ist, zeigen die aktuellen Zahlen aus 2018.
Die Anforderung von PDF-Dateien hat im Jahr 2018 den Stand von 2.252 PDF-Dateien erreicht.
Manche Schülerinnen und Schüler können trotz ihrer hochgradigen Sehbehinderung gut mit PDF-Dateien arbeiten, was eine Buchübertragung in blindenspezifischer Form unnötig macht. 2.252 PDF-Dateien wurden bei der LBZ B-Medienzentrale angefordert, was bedeutet, dass jede Anforderung separat bearbeitet werden musste. Die Arbeitsabläufe beinhalten das Erfassen des Schülerdatenformulars mit Eltern-, Inklusionslehrer- und Schulleitungsbestätigung sowie die eigentliche Anforderungsbearbeitung jeder von der Zentralstelle in Friedberg erhaltenen PDF-Datei, danach die Übertragung der PDF-Dateien für die Schüler auf externe Datenträger und die postalische bzw. digitale Zusendung.
Die Anforderung von PDF-Dateien ist auch für den Unterricht in den niedersächsischen Förderschulen, die Franz-Mersi-Schule (Hannover), Schule für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde möglich. In diesen Förderschulen werden die Dateien als Klassensätze eingesetzt.
Die gelieferten PDF-Dateien werden archiviert, um so bei wiederholten Anforderungen darauf zurückgreifen zu können (2018: 1.780 PDF-Dateien aus LBZ B-Bestand). Der zusätzlich entstandene Bereich der PDF-Dateienvergabe bindet ca. 70 % an Arbeitszeit für eine Person in der Medienzentrale.
Anzumerken ist auch die Tatsache, dass sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für den Schulunterricht bis zum Sommer 2015 keine Schulbücher in digitaler Form bekommen konnten, ihnen demnach entsprechende Medien fehlten.
Im Zuge der niedersächsischen Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen konnte dieses Defizit durch die Freigabe der PDF-Dateien der Schulbuchverlage mit Unterstützung der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel und des VBM erfolgreich behoben werden.
Medienzentrale bearbeitet. Hier wurde durch den zeitlichen Aufwand der starke Anstieg der Vergleichs- und Abschlussarbeiten sowie die Übertragungen der Abiturprüfungen deutlich.
Erläuterung: 151 Schulbuchdateien wurden über die Koordinierungsstelle zur Vergabe der Schulbuchdaten in Friedberg angefragt, 131 Schulbuchdateien konnten geliefert werden. 16 Dateien konnten entweder nicht geliefert werden, weil sie nicht vorhanden bzw. veraltet und somit für uns nicht brauchbar waren, oder weil der Schulbuchverlag, dessen Buchdatei angefragt wurde, nicht im Verband
Bildungsmedien e. V. (VBM) vertreten ist bzw. diese Dateien in Rechnung stellen wollte.
4 Anfragen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem VBM einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher, meist im PDF-Format, anfordern können. Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Erfreulicherweise ist durch die jahrelangen Bemühungen der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) und dem VBM der Vertrag erweitert worden. Seit Juli 2015 ist es ebenfalls möglich, Schulbücher im PDF-Format für den Unterricht der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen anzufordern. Diese zusätzlichen Tätigkeiten wie Annahme und Bearbeitung dieser Aufträge werden von der Medienzentrale getätigt. Dass der Bedarf vorhanden und somit wichtig ist, zeigen die aktuellen Zahlen aus 2017.
Die Anforderung von PDF-Dateien hat im Jahr 2017 den Stand von 1.679 PDFDateien erreicht.
Manche Schülerinnen und Schüler können trotz ihrer hochgradigen Sehbehinderung gut mit PDF-Dateien arbeiten, was eine Buchübertragung in blindenspezifischer Form unnötig macht. 1.679 PDF-Dateien wurden bei der LBZ B-Medienzentrale angefordert, was bedeutet, dass jede Anforderung separat bearbeitet werden musste. Die Arbeitsabläufe beinhalten das Erfassen des Schülerdatenformulars mit Eltern-, Inklusionslehrer- und Schulleitungsbestätigung sowie die eigentliche
Anforderungsbearbeitung jeder von der Zentralstelle in Friedberg erhaltenen PDFDatei, danach die Übertragung der PDF-Dateien für die Schüler auf externe Datenträger und die postalische bzw. digitale Zusendung. Die Anforderung von PDF-Dateien ist auch für den Unterricht in den niedersächsischen Förderschulen, die Franz-Mersi-Schule (Hannover), Schule für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde möglich. In diesen Förderschulen werden die Dateien als Klassensätze eingesetzt.
Die gelieferten PDF-Dateien werden archiviert, um so bei wiederholten
Anforderungen darauf zurückgreifen zu können (2017: 1.179 PDF-Dateien aus LBZ BBestand). Der zusätzlich entstandene Bereich der PDF-Dateienvergabe bindet ca.
70% an Arbeitszeit für eine Person in der Medienzentrale.
Anzumerken ist auch die Tatsache, dass sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für den Schulunterricht bis zum Sommer 2015 keine Schulbücher in digitaler Form bekommen konnten, ihnen demnach entsprechende Medien fehlten.
Im Zuge der niedersächsischen Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen konnte dieses Defizit durch die Freigabe der PDF-Dateien der Schulbuchverlage mit Unterstützung der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel und des VBM erfolgreich behoben werden.
Die Anforderung von PDF-Dateien hat im Jahr 2017 den Stand von 1.679 PDFDateien erreicht.
Manche Schülerinnen und Schüler können trotz ihrer hochgradigen Sehbehinderung gut mit PDF-Dateien arbeiten, was eine Buchübertragung in blindenspezifischer Form unnötig macht. 1.679 PDF-Dateien wurden bei der LBZ B-Medienzentrale angefordert, was bedeutet, dass jede Anforderung separat bearbeitet werden musste. Die Arbeitsabläufe beinhalten das Erfassen des Schülerdatenformulars mit Eltern-, Inklusionslehrer- und Schulleitungsbestätigung sowie die eigentliche
Anforderungsbearbeitung jeder von der Zentralstelle in Friedberg erhaltenen PDFDatei, danach die Übertragung der PDF-Dateien für die Schüler auf externe Datenträger und die postalische bzw. digitale Zusendung. Die Anforderung von PDF-Dateien ist auch für den Unterricht in den niedersächsischen Förderschulen, die Franz-Mersi-Schule (Hannover), Schule für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde möglich. In diesen Förderschulen werden die Dateien als Klassensätze eingesetzt.
Die gelieferten PDF-Dateien werden archiviert, um so bei wiederholten
Anforderungen darauf zurückgreifen zu können (2017: 1.179 PDF-Dateien aus LBZ BBestand). Der zusätzlich entstandene Bereich der PDF-Dateienvergabe bindet ca.
70% an Arbeitszeit für eine Person in der Medienzentrale.
Anzumerken ist auch die Tatsache, dass sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für den Schulunterricht bis zum Sommer 2015 keine Schulbücher in digitaler Form bekommen konnten, ihnen demnach entsprechende Medien fehlten.
Im Zuge der niedersächsischen Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen konnte dieses Defizit durch die Freigabe der PDF-Dateien der Schulbuchverlage mit Unterstützung der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel und des VBM erfolgreich behoben werden.
Erläuterung: Von den 379 Aufträgen wurden 41 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 270 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ BBestand und für 38 Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentralen. 12 Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert, sieben Aufträge befanden sich zum Zeitpunkt der Statistik-Erstellung noch im Status "ungeklärt".
Erläuterung: Von den 379 Aufträgen wurden 41 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 270 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ BBestand und für 38 Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentralen. 12 Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert, sieben Aufträge befanden sich zum Zeitpunkt der Statistik-Erstellung noch im Status "ungeklärt".
Erläuterung: 153 Schulbuchdateien wurden über die Koordinierungsstelle zur Vergabe der Schulbuchdaten in Friedberg angefragt, 112 Schulbuchdateien konnten geliefert werden. 8 Dateien konnten entweder nicht geliefert werden, weil sie nicht vorhanden bzw. veraltet und somit für uns nicht brauchbar waren, oder weil der
Schulbuchverlag, dessen Buchdatei angefragt wurde, nicht im Verband der
Schulbuchverlage (VdS) vertreten ist bzw. diese Dateien in Rechnung stellen wollte. 33 Anfragen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem Verband der Schulbuchverlage (VdS) einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher, meist im PDF-Format, anfordern können. Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Erfreulicherweise ist durch die jahrelangen Bemühungen der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) und dem Verband der
Schulbuchverlage (VdS) der Vertrag erweitert worden. Seit Juli 2015 ist es ebenfalls möglich, Schulbücher im PDF-Format für den Unterricht der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen anzufordern. Diese zusätzlichen
Tätigkeiten wie Annahme und Bearbeitung dieser Aufträge werden von der Medienzentrale getätigt. Dass der Bedarf vorhanden ist, zeigen die Zahlen des Halbjahres von 2015 (660).
Die Anforderung von PDF-Dateien hat im Jahr 2016 den Stand von 1.304 PDFDateien erreicht.
Manche Schülerinnen und Schüler können trotz ihrer hochgradigen Sehbehinderung gut mit PDF-Dateien arbeiten, was eine Buchübertragung in blindenspezifischer Form unnötig macht. 1.304 PDF-Dateien wurden bei der LBZ B-Medienzentrale angefordert, was bedeutet, dass jede Anforderung separat bearbeitet werden musste. Die Arbeitsabläufe beinhalten das Erfassen des Schülerdatenformulars mit Eltern-, Inklusionslehrer- und Schulleiterbestätigung sowie die eigentliche
Anforderungsbearbeitung jeder von der Zentralstelle in Friedberg erhaltenen PDFDatei, danach die Übertragung der PDF-Dateien für die Schüler auf externe Datenträger und die postalische bzw. digitale Zusendung. Die Anforderung von PDF-Dateien ist auch für den Unterricht in den
niedersächsischen Förderschulen, die Franz-Mersi-Schule, Schule für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde möglich. In diesen Förderschulen werden die Dateien als Klassensätze eingesetzt.
Die gelieferten PDF-Dateien werden archiviert, um so bei wiederholten
Anforderungen darauf zurückgreifen zu können (2016: 525 PDF-Dateien aus LBZ BBestand). Der zusätzlich entstandene Bereich der PDF-Dateienvergabe bindet ca.
70% an Arbeitszeit für eine Person in der Medienzentrale.
Anzumerken ist auch die Tatsache, dass sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für den Schulunterricht bis zum Sommer 2015 keine Schulbücher in digitaler Form bekommen konnten.
Im Zuge der niedersächsischen Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen konnte dieses Defizit durch die Freigabe der PDF-Dateien der Schulbuchverlage mit Unterstützung der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel und des Verbands der Schulbuchverlage (VdS) erfolgreich behoben werden.
Erläuterung: Im Jahre 2015 lag die Anzahl der Aufträge bei 513 (-16) und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Es wurden Lehrwerke für die im LBZ B beschulten sowie inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler erstellt. 80 Übertragungen von Lehrwerken mussten extern erstellt werden, 433 Aufträge wurden von der Medienzentrale bearbeitet.
Erläuterung: Von den 433 Aufträgen wurden 57 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 324 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ BBestand und für 34 Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentren. 11 Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert, sieben Aufträge waren bei der Erstellung der Statistik noch ungeklärt.
Erläuterung: 147 Schulbuchdaten wurden über die Koordinierungsstelle zur Vergabe der Schulbuchdaten in Friedberg angefragt, 127 Schulbuchdaten konnten geliefert werden. 10 Daten konnten entweder nicht geliefert werden, weil sie nicht vorhanden bzw. veraltet und somit für uns nicht brauchbar waren oder weil der
Schulbuchverlag, dessen Buchdatei angefragt wurde, nicht im VdS vertreten ist bzw. diese Daten in Rechnung stellen wollte.
10 Anfragen waren zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem Verband der Schulbuchverlage (VdS) einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher, meist im PDF-Format, anfordern können. Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Erfreulicherweise ist durch die jahrelangen Bemühungen der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) und dem Verband der
Schulbuchverlage (VdS) der Vertrag erweitert worden. Seit Juli 2015 ist es ebenfalls möglich, Schulbücher im PDF-Format für den Unterricht der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen anzufordern. Diese zusätzlichen
Tätigkeiten wie Annahme und Bearbeitung dieser Aufträge werden von der
Medienzentrale getätigt. Dass der Bedarf vorhanden ist, zeigen die Zahlen des ersten Halbjahres.
Erläuterung: Im Jahre 2014 lag die Anzahl der Aufträge bei 529 (+35) und ist wiederum im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Hier macht sich die inklusive Beschulung bemerkbar. Verstärkt werden unterschiedliche Lehrwerke für die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler benötigt.
Erläuterung: Im Jahre 2014 lag die Anzahl der Aufträge bei 529 (+35) und ist wiederum im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Hier macht sich die inklusive Beschulung bemerkbar. Verstärkt werden unterschiedliche Lehrwerke für die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler benötigt.
Erläuterung: Von den 452 Aufträgen wurden 75 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 318 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ BBestand und für 45 (+7) Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus
anderen Medienzentren. 14 (+10) Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert.
Erläuterung: 159 (+28) Schulbuchdaten wurden über die Koordinierungsstelle zur Vergabe der Schulbuchdaten in Friedberg angefragt, 131 (+37) Schulbuchdaten konnten geliefert werden. 11 Daten konnten entweder nicht geliefert werden, weil sie nicht vorhanden bzw. veraltet und somit für uns nicht brauchbar waren oder weil der Schulbuchverlag, dessen Buchdatei angefragt wurde, nicht im VdS vertreten ist bzw. diese Daten in Rechnung stellen wollte.
17 Anfragen waren zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem Verband der Schulbuchverlage (VdS) einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher anfordern können.
Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Aufträge 2013Erläuterung: 2013 ist die Anzahl der Aufträge auf 494 angestiegen (+49). Die Menge der extern hergestellten Medien (79) ist ebenfalls erheblich angestiegen (+24). Auch in diesem Jahr wurden viele taktile Karten und Modelle angefragt, die aus dem Bestand der Medienzentrale entnommen werden konnten.
Erläuterung: Von den 415 Aufträgen wurden 97 Aufträge von der Medienzentrale neu erstellt, 271 Bücher sowie taktile Karten/Modelle/Reliefbücher kamen aus dem LBZ BBestand und für 38 (+9) Bücher bekamen wir die Dateien zur Umarbeitung aus anderen Medienzentren. 4 (-7) Aufträge wurden während des Erstellungsprozesses storniert.