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Statistik Medienzentrale (Stand 31.12.2021)
Ein Rückgang der Buchübertragungen im Jahr 2020 für die Schülerschaft mit Blindheit bzw. hochgradiger Sehbehinderung im Vergleich zum Jahr 2019 war bedingt durch das Distanzlernen in der Corona-Pandemie festzustellen. Aufgrund der pädagogischen und auch digitalen Anpassungen in den Inklusionsschulen hat sich der Stand 2021 wieder angeglichen bzw. erhöht.
Um Medien blinden- und hochgradig sehbehindertenspezifisch übertragen zu bekommen, ist es erforderlich, dass bei der Medienzentrale ein Nachweis der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung der Schülerin/des Schülers vorliegt.
Mit umgesetzten Medien werden die blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in der niedersächsischen Inklusion und im Landesbildungszentrum für Blinde (LBZ B) versorgt. Darüber hinaus können wir seit Anfang des Jahres 2011 auch den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern blindenspezifisch bearbeitete Dateien aus dem Bestand zur Verfügung stellen; Neuübertragungen von Büchern werden für diese Schülerinnen und Schüler allerdings nicht angefertigt. Dieses Angebot wurde 2021 von den sehbehinderten Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen wiederholt angenommen (77 Aufträge).
Einen großen Anteil an Arbeitszeit nahmen die Übertragungen der landesweiten Abschlussprüfungen für Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Abschlussprüfungen im berufsbildenden Bereich sowie die Abiturübertragungen ein.
Kurzfristige Bestellungen von Unterlagen für die Prüfungsvorbereitungen, für die es keine PDF-Dateien von den Verlagen gibt (z. B. Zwischen- und Abschlussprüfungen im Berufsbildenden Bereich, Abi-Boxen) erfordern von der Medienzentrale ein zeitnahes Übertragen, damit die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet werden können.
Seit 2015 werden in Absprache mit dem Niedersächsischen Kultusministerium alle Vergleichs-, Abschlussarbeiten und Abiturprüfungen in Niedersachsen auch für die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler von der Medienzentrale angefertigt.
Weiterhin ist eine positive Entwicklung in der medialen Versorgung der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler anzumerken. Es gibt seit Juli 2015 die Möglichkeit, Schulbuchdateien im PDF-Format von der Medienzentrale zu bekommen. Eine grundlegende Versorgung aller blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden mit adäquaten Medien (Lehrwerken, Prüfungsunterlagen etc.) ist seitdem in Niedersachsen gewährleistet.
Die Entwicklung der Auftragslage der Medienzentrale wird im Folgenden anhand der letzten fünf Jahre, beginnend mit der aktuellsten Statistik, beschrieben und verglichen. Ältere Vorgänge können in der Medienzentrale eingesehen werden.
Erläuterung: Im Jahr 2021 lag die Anzahl der Aufträge bei 493 und ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (+ 140). Es wurden Lehrwerke für die im LBZ B sowie inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler erstellt. 72 Übertragungen von Lehrwerken mussten extern erstellt werden, 421 Aufträge wurden von der Medienzentrale bearbeitet.
Die Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) hat mit dem VBM einen Vertrag erarbeitet, nach dem alle Medienzentralen die Rohdaten der Schulbücher, meist im PDF-Format, anfordern können. Niedersachsen ist dem Vertrag beigetreten und kann so ebenfalls die Rohdaten der Verlage nutzen. Dieses Verfahren wird seit Ende 2003 mit großem Erfolg und somit kosteneffektiv praktiziert.
Erfreulicherweise ist durch die jahrelangen Bemühungen der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Sonderschulen (Blinde) und dem VBM der Vertrag erweitert worden. Seit Juli 2015 ist es ebenfalls möglich, Schulbücher im PDF-Format für den Unterricht der sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen anzufordern. Diese zusätzlichen Tätigkeiten wie Annahme und Bearbeitung dieser Aufträge werden von der Medienzentrale getätigt. Dass der Bedarf vorhanden und somit wichtig ist, zeigen die aktuellen Zahlen aus 2021.
Manche Schülerinnen und Schüler können trotz ihrer hochgradigen Sehbehinderung gut mit PDF-Dateien arbeiten, was eine Buchübertragung in blindenspezifischer Form unnötig macht. 3.359 PDF-Dateien wurden bei der LBZ B-Medienzentrale angefordert, was bedeutet, dass jede Anforderung separat bearbeitet werden musste. Die Arbeitsabläufe beinhalten das Erfassen des Schülerdatenformulars mit Eltern-, Inklusionslehrer- und Schulleitungsbestätigung sowie die eigentliche Anforderungsbearbeitung jeder von der Zentralstelle in Friedberg erhaltenen PDF-Datei, danach die Übertragung der PDF-Dateien für die Schüler auf externe Datenträger und die postalische bzw. digitale Zusendung. Die Anforderung von PDF-Dateien ist auch für den Unterricht in den niedersächsischen Förderschulen, die Franz-Mersi-Schule (Hannover), Schule für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, das Deutsche Taubblindenwerk (DTW-Hannover) sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde möglich. In diesen Förderschulen werden die Dateien als Klassensätze eingesetzt.
Die gelieferten PDF-Dateien werden archiviert, um so bei wiederholten Anforderungen darauf zurückgreifen zu können (2021: 2.902 PDF-Dateien aus LBZ B-Bestand). Der zusätzlich entstandene Bereich der PDF-Dateienvergabe bindet ca. 70 % an Arbeitszeit für eine Person in der Medienzentrale. Anzumerken ist auch die Tatsache, dass sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für den Schulunterricht bis zum Sommer 2015 keine Schulbücher in digitaler Form bekommen konnten, ihnen demnach entsprechende Medien fehlten. Im Zuge der niedersächsischen Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen konnte dieses Defizit durch die Freigabe der PDF-Dateien der Schulbuchverlage mit Unterstützung der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel und des VBM erfolgreich behoben werden.
Dr. Franz-Josef Beck, OStR
Päd. Leitung der Medienzentrale, 31.12.2021