Allgemeiner Teil
Unterrichtszeit und Pausen
In der Primarstufe beginnt der Unterricht mit der zweiten Stunde um 8:35 Uhr. Bereits ab 7:45 Uhr finden Angebote zur musikalischen, therapeutischen und fachlichen Förderung statt.
Die Sekundarstufe I beginnt um 7:45 Uhr mit der ersten Unterrichtsstunde. Von Montag bis Donnerstag endet der Schultag um 14.30 Uhr, am Freitag um 13:00 Uhr nach dem Mittagessen. Hier eine Übersicht:
1. Stunde |
07:45 – 08:30 Uhr |
2. Stunde |
08:35 – 09:20 Uhr |
3. Stunde |
09:25 – 10:10 Uhr |
Frühstückspause |
|
4. Stunde |
10:35 – 11:20 Uhr |
5. Stunde |
11:25 – 12:10 Uhr |
6. Stunde |
Mittagspause |
7. Stunde |
13:00 – 13:45 Uhr |
8. Stunde |
13:45 – 14:30 Uhr |
Die Schüler:innen verbringen ihre Pausen - je nach Klassenstufe und Wetterlage - in der Klasse, auf den Pausenfluren, dem Außengelände, dem Spielplatz oder in dem für die Schüler:innen der Sekundarstufe I eingerichteten Pausenraum.
In der Mittagspause gehen die Schüler:innen in der Regel in den Speisesaal der hauseigenen Mensa; es werden vor Ort frisch zubereitete Mahlzeiten angeboten. Ein wöchentlich wechselnder Speiseplan ermöglicht die Auswahl aus einem Angebot von verschiedenen Menüs. Es werden täglich sowohl vegetarische Speisen als auch Gerichte ohne Schweinefleisch zubereitet. Besonderheiten einzelner Schüler:innen, wie z. B. Unverträglichkeiten von Nahrungsmitteln usw., werden berücksichtigt. Den Speiseplan kann man der Homepage entnehmen.
Was Schüler*innen lernen
Schüler*innen, die wir ermutigen,
lernen Selbstvertrauen.
Schüler*innen, denen wir mit Toleranz begegnen,
lernen Offenheit.
Schüler*innen, die Aufrichtigkeit erleben,
lernen Achtung.
Schüler*innen, denen wir Zuneigung schenken,
lernen Freundschaft.
Schüler*innen, denen wir Sicherheit geben,
lernen Vertrauen.
Schüler*innen, die so leben und lernen,
werden selbstbewusst und offen
in die Welt hinausgehen.
(unbekannter Verfasser)
Unterricht
In der Primarstufe erlernen die Schüler:innen mit Blindheit oder einer hochgradigen Sehbeeinträchtigung die Brailleschrift. Jedes Schriftzeichen wird in ein erhabenes Zeichen umgesetzt, das mit der Fingerkuppe ertastet wird. Geschrieben wird mit einer Punktschriftmaschine und später an der Tastatur des PC, an den eine Braillezeile angeschlossen wird. Ab Klasse 5 geschieht das in der Regel gleich am PC mit einer Braillezeile.
Schüler:innen mit einer Sehbeeinträchtigung werden bei ausreichendem Sehvermögen unterstützt, die Schwarzschrift zu erlernen. Je nach Bedarf schreiben sie am Bildschirmlesegerät oder nutzen vergrößerte Darstellungen.
Im Folgenden ist ein Braille-Alphabet abgebildet:
Das LBZB verfügt über vielfältige Lehr- und Lernmittel, über PC-Technik und Softwareausstattung, die den Schüler:innen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf bei Blindheit oder hochgradiger Sehbeeinträchtigung gerecht werden.
Dazu zählen beispielsweise:
- tastbare Landkarten,
- Modelle, ergänzt aus dem 3-D-Drucker
- vergrößerte und farbige Kopien,
- Bildschirmlesegeräte
- individuell angepasste Arbeitsplätze ab der 1. Klasse.
Neben den allgemeinbildenden Fächern und dem Erlernen der Punktschrift (Braille, Vollschrift) wird blinden und hochgradig sehbeeinträchtigten Schüler:innen der Umgang mit dem PC durch Tastaturtraining, dem Erlernen und Automatisieren von Tastenkombinationen und der Umgang mit der Sprachsoftware vermittelt. Für alle Schüler:innen der Sekundarstufe I findet EDV-Unterricht an jeweils individuell angepassten Arbeitsplätzen statt.
Spezifisches Curriculum Förderschwerpunkt Sehen
Über die fachlichen Inhalte des Unterrichts hinaus, hat die Förderung verschiedener Bereiche des spezifischen Curriculums für Schüler:innen mit einer Sehbeeinträchtigung eine wesentliche Bedeutung. Dazu gehören jene Fähigkeiten, die für Schüler:innen mit Sehbeeinträchtigung eine besondere Herausforderung darstellen: z. B. Selbstständigkeit, Organisationsfähigkeit, Verantwortungsfähigkeit, Selbsteinschätzung, Kommunikationsfähigkeit, Handlungsfähigkeit und Medienkompetenz. Zum festen Bestandteil des Schulalltags gehören neben dem Unterricht von daher Übungseinheiten in Lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF) und Orientierung und Mobilität (O&M), so dass ein Gelingen zu einer möglichst eigenständigen Lebensführung am Ende der Schulzeit und Ausbildung möglich ist.
Verschiedene Zusatzangebote
Weiterhin haben Schüler:innen am LBZB unterrichtsbegleitend oder am Nachmittag die Möglichkeit, verschiedene Zusatzangebote wahrzunehmen, wie beispielsweise Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Kunstpsychotherapie, tiergestützte Pädagogik sowie Instrumental- und Schwimmunterricht.
Individuelle Entwicklung
Die Berücksichtigung der Fähigkeiten, Vorlieben und des individuellen Entwicklungsstandes der Schüler:innen steht im Vordergrund. Für Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen, die sich an einer Regelschule nicht mehr wohlfühlen, besteht die Möglichkeit in die Sekundarstufe I des LBZB zu wechseln, um hier ihren Schulabschluss anzustreben. Umgekehrt besteht für Schüler:innen, die nach einer stabilisierenden Lernphase am LBZB an eine weiterführende Regelschule wechseln möchten, auch die Möglichkeit der inklusiven Beschulung.
Schulabschlüsse
Am Landesbildungszentrum für Blinde (LBZB) sind folgende Schulabschlüsse möglich:
Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse mit erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung erworben werden:
- der Hauptschulabschluss
- der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen
Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben werden:
- der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- der Erweiterte Sekundarabschluss I