Sekundarstufe I
Unterricht und Schulabschlüsse
Der Unterricht entspricht den curricularen Vorgaben der allgemein bildenden Schulen des Landes Niedersachsen, gearbeitet wird nach dem Prinzip des Fachunterrichts. Die Lehrkräfte sind auf die Arbeit mit blinden und sehbeeinträchtigten Schüler:innen eingestellt und stimmen die Arbeitsmaterialien auf deren Bedarfe ab.
Für Schüler:innen der Sekundarstufe I steht die Arbeit mit dem PC im Mittelpunkt. In der Regel kommen sie mit ersten PC-Kenntnissen in die 5. Klasse. In der Primarstufe wird das Arbeiten mit dem Computer ab Klasse 3 vermittelt. Fertigkeiten wie das Kennenlernen verschiedener Tastenkombinationen zur PC-Arbeit ohne Maus, die
Nutzung der Sprachausgabe sowie der Vergrößerungssoftware wird innerhalb der Sekundarstufe I weiter ausgebaut und gefestigt. Dies erfolgt unterrichtsimmanent und zusätzlich in ergänzendem EDV-Unterricht.
Die Schüler:innen arbeiten in der Regel in jahrgangsübergreifenden Klassen in ihrem individuellen Lerntempo, abhängig von ihrer persönlichen Lern- und Leistungsentwicklung. So sind beispielsweise die Klassen 9 und 10 in einer Lerngruppe zusammengefasst. Die Inhalte werden auf die jeweiligen Klassenstufen abgestimmt.
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I
Nach dem 9. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse mit erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung erworben werden:
- der Hauptschulabschluss
- der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen
Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse in Verbindung mit einer erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung erworben werden:
- der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- der Erweiterte Sekundarabschluss I
Spezifische Angebote
Zusätzlich zur individuell angepassten Förderung im Unterricht können die Schüler:innen folgende Angebote in Anspruch nehmen:
- Diagnostik und optisch-elektronische Hilfsmittelberatung - Überprüfung des Funktionalen Sehens, ergänzend zur medizinischen Sehüberprüfung
- Begleitende Dienste: Ergänzende Maßnahmen (Orientierung und Mobilität (O&M), Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF), Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Kunsttherapie, Psychosoziales Beratungsangebot) => [Link]
- EDV – unterrichtsimmanenter Bestandteil und eigenständiges Fach
- Bewegungsangebote (Schwimmen in Bädern der Umgebung sowie im hauseigenen Therapiebad, großes Sportzentrum mit verschiedenen Bewegungsbereichen, Trampolin- bzw. Airtrampraum, Fitnessraum, Kegelbahn mit Sprachausgabe und großem Außengelände mit taktil zu erfassender Tartanbahn)
- Arbeitsgemeinschaften (AGs) mit wechselndem Angebot, aktuell zum Beispiel: Französisch, Tanz und Theater, Schülerzeitung => [Link], Sport, Werken, DaZ – Deutsch als Zweitsprache
Individuelle Lernentwicklung und Leistungsbewertung
Den Rahmen für die Lernentwicklung und Leistungsbewertung in der Sekundarstufe 1 gibt der Erlass des Kultusministeriums vor:
Individuelle Lernentwicklung
Förderpläne sowie Lernstandsdokumentationen dokumentieren den individuellen Lernfortschritt der Schüler:innen. Sie werden fortlaufend aktualisiert und enthalten Aussagen zur Lernausgangslage, zur Methodenkompetenz, zu zukünftig angestrebten Zielen bzw. Kompetenzen sowie zu Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele erreicht werden sollen.
Leistungsbewertung
Unmittelbare Schülerbeobachtungen sowie mündliche, schriftliche und fachspezifische Lernzielkontrollen bilden die Grundlage für die Zeugnisse. Die Zeugnisse der Sekundarstufe I entsprechen den Zeugnissen der allgemein bildenden Schulen.
Klassenräume und Ausstattung
Die Klassenräume der Sekundarstufe I sind für maximal acht Schüler:innen eingerichtet. Die Arbeitsplätze sind dem Bedarf angepasst. Einige Schüler:innen nutzen einen großen Monitor sowie Vergrößerungssoftware (z. B. ZoomText). Andere Schüler:innen haben gelernt, mit der Braillezeile und der Sprachausgabe (z. B. Jaws) umzugehen. Bedarfsorientiert stehen zusätzlich technisch hochwertige Bildschirmlesegeräte zur Verfügung.
Tagesstruktur
Im Folgenden ist ein Beispiel für einen Stundenplan einer Schülerin der Klasse 8 dargestellt:
Beispiel für einen Stundenplan der Klasse 8:
Stundenplan der Sekundarstufe I – mit einem möglichen Förderangebot zu LPF (Lebenspraktische Fähigkeiten) und O&M (Orientierung und Mobilität) sowie einem Sprachförderangebot „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“.
Elternarbeit
Klassen- sowie Fachlehrer:innen stehen im regelmäßigen Austausch mit den Erziehungsberechtigten. Dieses geschieht durch
- persönliche oder telefonische Elterngespräche
- Elternsprechtag
- Elternabende
- Informationsbriefe und E-Mails
Schulfahrten, Klassenfahrten, Tagesausflüge
In der Sekundarstufe I wird jährlich ein Angebot einer Schulfahrt im Skilanglauf gemacht, die von Lehrer:innen des Sportbereichs organisiert wird. Klassenfahrten werden von den jeweiligen Klassenleitungen geplant. Tagesausflüge werden gemeinsam mit den Schüler:innen abgesprochen und vorbereitet. Angebote vor Ort bietet die Landeshauptstadt Hannover beispielsweise mit dem Schulbiologiezentrum, dem Zoo Hannover, dem Maschsee, dem Rathaus oder mit den Herrenhäuser Gärten.
Berufsorientierung
Den rechtlichen Rahmen für die Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen bildet der Erlass des Kultusministeriums von 2018. In der schuleigenen Konzeption zur Berufsorientierung ist vorgesehen, dass Schüler:innen ab Klasse 5 auf Antrag der Eltern bereits am Zukunftstag teilnehmen können. Weiter geht es später mit der
Möglichkeit zur Teilnahme an einer Kompetenzanalyse, der Einplanung von Praxistagen oder der Planung und Durchführung von Schulbetriebspraktika ab Klasse 8. Ab Klasse 9 findet im Austausch mit der Agentur für Arbeit ein erstes Berufsberatungsgespräch statt. Die Zusammenarbeit mit Eltern ist in allen Phasen der Berufsorientierung sehr wichtig.
Neben einer Ausbildung, dem Besuch der Wirtschaftsfachschule oder einer BVB ([Link], BBS/Ausbildung), kann die Orientierung im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit auch den inklusiven Besuch einer weiterführenden Schule aufzeigen. Die Berücksichtigung der Fähigkeiten, Vorlieben und des individuellen
Entwicklungsstandes der Schüler:innen steht immer im Vordergrund. Auch Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen, die sich an einer Regelschule nicht mehr wohlfühlen, haben die Möglichkeit in die Sekundarstufe I des LBZB zu wechseln, um hier ihren Schulabschluss anzustreben.
Beratung in Klasse 9 und 10
Ab Klasse 9 und bei Bedarf auch früher, können Schüler:innen und Eltern eine Beratung zur weiteren Schullaufbahn bzw. zur Berufswahl in Anspruch nehmen:
- interne Schullaufbahnberatung, Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II
- Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
- Beratung zur Aufnahme einer Ausbildung
- Beratung zu weiterführenden schulischen Angeboten
- Beratung und Unterstützung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in Kooperation mit einer Partnerschule und unserem Mobilen Dienst