Medienzentrale Zeitschrift Sonderpädagogik in Niedersachsen
Artikel der Zeitschrift
Sonderpädagogik
Die Versorgung mit Medien im Förderschwerpunkt Sehen in Niedersachsen durch die Medienzentrale im Landesbildungszentrum für Blinde (LBZ B) in Hannover ist gewährleistet
von Dr. Franz-Josef Beck
Die Medienzentrale im Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover hat die Aufgabe, alle Kinder und Jugendliche im Förderschwerpunkt Sehen mit adäquaten Medien in der niedersächsischen Inklusion (Schule und Ausbildung) sowie in den Förderschulen Landesbildungszentrum für Blinde, Hannover (LBZB), Franz-Mersi-Sehbehindertenschule, Hannover (F-M-S) und das Deutsche Taubblindenwerk (DTW) in Hannover zu versorgen. Das Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover ist in der Trägerschaft des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und steht unter schulfachlicher Aufsicht der Landesschulbehörde.
Mediale Versorgung bedeutet, dass sowohl die landesweit als auch die in den Büchereien und Fachsammlungen des LBZ B bereits vorhandenen Lehr- und Lernmittel wie Punktschriftbücher, Texte in Großdruck, audiovisuelle Materialien in digitaler Form, Literatur und Nachschlagewerke auf Datenträgern (CD-ROMs etc.), Modelle, Landkarten, taktile Grafiken usw. in der internen Datenbank erfasst, verwaltet und bei Bedarf leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Schülermeldung und Auftragsbearbeitung
Inklusion: Benötigen Schülerinnen und Schüler Material der Medienzentrale, müssen sie von ihrer Inklusionslehrkraft mittels eines Datenblattes sowie mit Kopie des Behindertenausweises im LBZ B gemeldet sein.
Der Auftrag, ein Schulbuch für ein blindes oder hochgradig sehbehindertes Kind oder einen blinden bzw. hochgradig sehbehinderten Jugendlichen in Brailleschrift oder Schwarzschrift zu übertragen, wird in Form eines digitalen Auftragsformulars bei der Medienzentrale eingereicht. Befindet sich das Buch im LBZ B-Bestand, wird es direkt zur Verfügung gestellt. Ist das Buch noch nicht archiviert, erfolgt eine Recherche im deutschsprachigen (D-A-CH) Raum. Stellt sich dabei heraus, dass bereits Daten zu dem Buch bei einer anderen Medienzentrale vorhanden sind, werden diese zur weiteren Bearbeitung übernommen; anderenfalls muss das Buch komplett neu bearbeitet werden. In diesem Fall wird es eingescannt oder es werden die Buchdateien im PDF-Format vom Schulbuchverlag zur Verfügung gestellt. Danach muss der Text des Buches mit dem Scanergebnis abgeglichen und blindengerecht formatiert werden; dazu gehört zum Beispiel, dass Grafiken und Bilder mit Worten beschrieben werden. Für die Übertragung in Brailleschrift wird ein spezielles Konvertierungsprogramm verwendet. Nach dem Ausdruck auf dem Punktschriftdrucker werden die Brailleschrift-Ausdrucke abgeheftet oder gebunden. Wird das Buch als Datei benötigt, wird die Datei per Mail oder als CD an die Besteller geschickt.
Zum Rundumverständnis – Durchführung Inklusion, LBZ B, F-M-S, DTW: Die Medienzentrale recherchiert nach Antragstellung im deutschsprachigen (D-A-CH) Gebiet, ob dieses Werk schon einmal erstellt wurde oder gerade erstellt wird. Ist das Werk in einer anderen Medienzentrale vorhanden, werden von dort die Dateien per E-Mail an die Medienzentrale im LBZ B geschickt.
Ist das Werk noch nicht übertragen und im Datenpool der Medienzentralen eingegeben, sendet der Auftraggeber das Schwarzschriftbuch an das LBZ B. Dort wird es eingescannt oder – falls vorhanden – die PDF-Dateien des Schulbuchverlages ins Word-Format konvertiert, Korrektur gelesen und in eine Datei im E-Buch-Standard [s. www.augenbit.de] und ggf. in Punktschrift umgearbeitet. Bei Bedarf werden die Umsetzungen von externen Firmen durchgeführt.
Das fertig gebundene Punktschriftbuch wird abschließend an den Auftraggeber in der inklusiven Förderschule verschickt. Wird es nicht mehr im Unterricht benötigt, sendet er es postalisch an die Medienzentrale im LBZ B zurück. Dort wird es im Archiv eingestellt und steht zur weiteren Verwendung für den Förderschwerpunkt Sehen zur Verfügung.
Zusätzlich erfolgt die Erfassung in den Datenbanken. Das LBZ B ist mit dem bundesweiten Datenpool der Medienzentralen auf dem Hessischen Bildungsserver [s. http://braille.bildung.hessen.de/text/index.html] angeschlossen.
Kurzfristige Bestellungen von Unterlagen für die Prüfungsvorbereitungen, für die es keine PDF-Dateien von den Verlagen gibt (z.B. Zwischen- und Abschlussprüfungen im Berufsbildenden Bereich, Abi-Boxen) erfordern von der Medienzentrale ein zeitnahes Übertragen, damit die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf die anstehenden Prüfungen vorbereitet werden können.
Hoheitliche Aufgaben
In Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium werden die Übertragungen der Vergleichs- und Abschlussarbeiten einschließlich Abitur für alle blinden, hochgradig sehbehinderten und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler in unserem Bundesland angefertigt.
In Kooperation mit der IHK und dem Niedersächsischen Studieninstitut (NSI) werden ebenfalls für die Auszubildenden im LBZ B und anderen Berufsschulen die Prüfungsunterlagen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen erstellt.
Weitere von der Medienzentrale erstellte Formate
Seit 2012 werden, wenn es mit den Bestellenden für sinnvoll erachtet wird, wie z.B. für Lektüren, teilweise Geschichtsbücher etc., ergänzend zu den blindenspezifisch übertragenen Werken zusätzlich als Hörbuch-Versionen im Daisy-Format erstellt. Über das Hören kann den Kindern und Jugendlichen der inhaltliche Zugang erleichtert und die Bearbeitung noch effektiver gestaltet werden. In den Hörbüchern im Daisy-Format kann die Leserin bzw. der Leser blättern und im Text Markierungen setzen und so gezielt über mehrere Ebenen zu bestimmten Textstellen und Seitenzahlen navigieren. Nähere Informationen zum Daisy-Hörbuch finden Sie auf der Homepage der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig (DZB) [www.dzb.de].
Einrichtung des Arbeitskreises Medienzentralen im Auftrag der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Blindenschulen
Eine Vernetzung aller in den einzelnen Bundesländern tätigen Medienzentralen an Förderzentren für blinde und hochgradig sehbehinderte Schülerinnen und Schüler war der Auftrag der Bundesfachkommission für Lehr- und Lernmittel an Blindenschulen. In Verbindung damit gilt es, einen intensiven und für alle Beteiligten effizienten Informations- und Materialaustausch unter Beachtung der aktuellen pädagogischen Entwicklungen sowie eine bundesweite Nutzungsmöglichkeit der Bestände zu etablieren. Jeder Schülerin bzw. jeder Schüler muss in der Lage sein, mit Materialien aus allen Medienzentralen fachspezifisch umzugehen, egal in welchem Bundesland sie bzw. er beschult wird. Zudem gewährleistet die Zusammenarbeit der Medienzentralen einen Qualitätsstandard, für die Anwendung der erlernten Techniken in weitergehenden Ausbildungsabschnitten (Studium, Berufsausbildung). Diesen Zielen ist die Medienzentrale im LBZ B in den vergangenen Jahren innerhalb von Niedersachsen und bundesweit ein gutes Stück nähergekommen.
Resümierend ist festzuhalten, dass ohne solch einen Arbeitskreis der Medienzentralen derartige zeit- und geldsparende positive Entwicklungen bis heute anderweitig nicht vorgewiesen werden könnten.
Mit Blick auf den Aktionsplan Inklusion 2017/2018 der Niedersächsischen Landesregierung wurden vom LBZ B erste wichtige Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegangen, die noch weiter ausbaufähig sind.
Statistische Entwicklung zu den Bestellungen beim LBZ B im Jahr 2018
Anhand der u.s. Abbildung kann die Bestellentwicklung der letzten Jahre abgelesen werden. Aufgeführt sind die Bestellungen von Unterrichtsmedien für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche. Es ist deutlich erkennbar, dass die Bestellungen für sehbehinderte Kinder und Jugendliche durch die Bezugsmöglichkeit von Schulbüchern im PDF-Format seit dem Jahr 2015 jährlich stark angestiegen sind. Vergleichsweise gingen die Bestellungen für die blindenspezifischen Übertragungen etwas zurück, was daran liegt, dass blinde Kinder und Jugendliche durch ihre blindenspezifischen Techniken Schulbücher teilweise im PDF-Format lesen können.
Weitere Informationen über die Medienzentrale und statistische Entwicklungen können von der Homepage des LBZ B [www.lbzb.de], Link Medienzentrale, entnommen werden.
Abbildung: Auftragsentwicklung 2014–2018
Internetverzeichnis
Augenbit (www.augenbit.de)
Braille-Archiv / auf dem hessischenBildungsserver (http://braille.bildung.hessen.de/text/index.html)
Deutsche Zentralbücherei für Blinde – DZB (www.dzb.de)
Landesbildungszentrum für Blinde (www.lbzb.de)
Anschrift des Autors:
Dr. Franz-Josef Beck, OStR
Zur Person:
Förderschullehrer im Förderschwerpunkt Sehen und Pädagogische Leitung der Niedersächsischen Medienzentrale zur medialen Versorgung sehgeschädigter Kinder und Jugendliche.
Vorsitzender des Arbeitskreises Medienzentralen.